Hundetrainer Frank Kuhn - Kleeweg 11 - 26529 Osteel - Telefon: 04934-1888


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1.Betreuungsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist der Hundeservice jeden Hundehalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit der Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Die Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.

1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekannt zugeben, damit der Hundehalter täglich nachrichtlich erreicht werden kann.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Hundehalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives oder zerstörerisches Verhalten auffällig werden, so ist dieser unverzüglich abzuholen.

1.6 Falls eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden sollte, muss diese noch am gleichen Tag abgeholt werden. Wenn eine Abholung nicht möglich ist berechnen wir für den Mehraufwand und die zwangsläufig entstehenden Turbulenzen den doppelten Tagespreis.


§ 2.Tierarztkosten / Tierheim

2.1 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Hundebetreuung vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundebetreuung übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, so trägt dessen Halter/-in sowohl die dadurch anfallenden Kosten für Desinfektion, den daraus entstehenden Pensionsausfall sowie die Kosten einer Mitbehandlung eventuell angesteckter Hunde

2.2 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.3 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund, sobald der Platz wieder benötigt wird, einem Tierheim nach Wahl der Hundebetreuung zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

2.4
Sollte der Hund nach dem Aufenthalt in der Hundepension z.B Krankheiten oder Verletzungen zeigen, verpflichtet sich der Hundebesitzer dieses spätestens 3Tage nach deren Feststellung schriftlich bei der Hundepension anzuzeigen, falls Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Die Beweislast für ein Verschulden der Hundepension liegt bei dem Hundehalter.


§ 3.Betreuungspreise

3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, die nachfolgend genannten Betreuungspreise in Bar im Voraus zu bezahlen. Der Bringtag zählt in voller Höhe als Betreuungstag. Der Abholtag zählt nicht als Betreuungstag, sofern der Hund von Montag-Samstag in der Zeit bis 10.00 Uhr abgeholt wird.

3.2 Preise

Probetag

bis 8 Stunden: 15,00 €

Tagesbetreuung
Montag-Samstag

bis 12 Stunden: 21,00 €

Urlaubsbetreuung
mit Übernachtung

21,00 € pro Tag (exkl. Futter)

Urlaubswoche
7 Tage

nur 140,00 €/Woche (20,00 €/Tag)


An Sonn und Feiertagen erhöht sich der Tagespreis um je 4,00,- €
Rohfleischfütterung (BARF): 1,00 Euro/Tag Energie- und Arbeitsaufwand
Das entsprechende Futter muss vom Kunden gestellt werden.
Heizkostenzuschlag in den Wintermonaten: 2,50 Euro /Tag pro Box

3.3 Das Unternehmen unterliegt der Kleinunternehmerregelung, d.h. es wird keine Mehrwertsteuer abgeführt und kann somit auch nicht ausgewiesen werden.

Sobald der Vertrag innerhalb von 3 Wochen ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist, gilt der Platz in der Hundepension als verbindlich reserviert.
Bei Stornierung der Reservierung vor Abgabe des Hundes werden folgende Kosten geltend gemacht:
Bis 21 Tage vor Aufenthaltsantritt sind 25% der Betreuungskosten fällig,
Bis 10 Tage vor Aufenthaltsantritt sind 50% der Betreuungskosten fällig.
Danach wird der gesamte Preis in Rechnung gestellt

Eine Rückerstattung der Betreuungskosten bei vorzeitiger Beendigung der Unterbringung des Hundes ist in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 4.Öffnungszeiten

Montag - Freitag

08.00-10.00 Uhr und 15.00-19.00 Uhr

Samstag

09.00-12.00 Uhr sowie nach Absprache

Sonn- und Feiertage

keine Annahme oder Abgabe von Hunden möglich



§ 5.Haftung

Die Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe

5.1 Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird seitens der Hundepension nicht übernommen.

5.2 Durch den betreuten Hund verursachte Personen- oder Sachschäden während des Aufenthaltes in der Hundepension „Glück auf 4 Pfoten“ gehen zu Lasten des Hundehalters,

5.3 Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

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