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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1.Betreuungsvertrag
1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes
und der Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" wird ein Betreuungsvertrag
geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier
aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des
Betreuungsvertrages weist der Hundeservice jeden Hundehalter
ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder
Hundehalter, der mit der Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" einen
Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier
aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Die Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" gewährleistet jedem in
Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten
Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend
Freilauf zu verschaffen.
1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundetagesstätte "Glück auf 4
Pfoten" unverzüglich
benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder
psychische Störungen auftreten oder der Hund
Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß
übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekannt zugeben,
damit der Hundehalter täglich
nachrichtlich erreicht werden kann.
1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in
der Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" in einem Beratungsgespräch eingehend informiert.
Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des
Hundehalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und
medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme
des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf
hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die
Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich
auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde bzw. auf
Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren
Verletzungsfolgen. Sollte der zu betreuende Hund durch
aggressives oder zerstörerisches Verhalten auffällig werden, so
ist dieser unverzüglich abzuholen.
1.6 Falls eine Hündin
während des Aufenthaltes läufig werden sollte, muss diese noch
am gleichen Tag abgeholt werden. Wenn eine Abholung nicht
möglich ist berechnen wir für den Mehraufwand und die
zwangsläufig entstehenden Turbulenzen den doppelten Tagespreis.
§
2.Tierarztkosten / Tierheim
2.1 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener
Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Ist dies nicht
der Fall, kann die Hundebetreuung vom Betreuungsvertrag
zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Hundehalters
nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen,
gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundebetreuung übernimmt
hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu
aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des
letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe,
Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach
Absprache). Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit,
so trägt dessen Halter/-in sowohl die dadurch anfallenden Kosten
für Desinfektion, den daraus entstehenden Pensionsausfall sowie
die Kosten einer Mitbehandlung eventuell angesteckter Hunde
2.2 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle
Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder
sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines
Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei
entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter
übernommen.
2.3 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund umgehend nach
Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der
Nichteinhaltung wird der Hund, sobald der Platz wieder benötigt
wird, einem Tierheim nach Wahl der Hundebetreuung zugeleitet.
Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der
Hundehalter.
2.4 Sollte der Hund nach dem Aufenthalt
in der Hundepension z.B Krankheiten oder Verletzungen zeigen,
verpflichtet sich der Hundebesitzer dieses spätestens 3Tage nach
deren Feststellung schriftlich bei der Hundepension anzuzeigen,
falls Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Die Beweislast
für ein Verschulden der Hundepension liegt bei dem Hundehalter.
§
3.Betreuungspreise
3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, die nachfolgend genannten
Betreuungspreise in Bar im Voraus zu bezahlen. Der Bringtag
zählt in voller Höhe als Betreuungstag. Der Abholtag zählt nicht
als Betreuungstag, sofern der Hund von Montag-Samstag in der
Zeit bis 10.00 Uhr abgeholt wird.
3.2 Preise
Probetag
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bis 8 Stunden: 15,00 € |
Tagesbetreuung
Montag-Samstag |
bis 12 Stunden: 21,00 € |
Urlaubsbetreuung
mit Übernachtung |
21,00 € pro Tag (exkl. Futter) |
Urlaubswoche
7 Tage |
nur 140,00 €/Woche (20,00 €/Tag) |
An Sonn und Feiertagen erhöht sich der Tagespreis um je 4,00,- €
Rohfleischfütterung (BARF): 1,00 Euro/Tag
Energie- und Arbeitsaufwand Das entsprechende Futter muss vom
Kunden gestellt werden. Heizkostenzuschlag in den
Wintermonaten: 2,50 Euro /Tag pro Box
3.3 Das Unternehmen unterliegt der Kleinunternehmerregelung,
d.h. es wird keine Mehrwertsteuer abgeführt und kann somit auch
nicht ausgewiesen werden.
Sobald der Vertrag innerhalb von 3 Wochen ausgefüllt und
unterschrieben bei uns eingegangen ist, gilt der Platz in der
Hundepension als verbindlich reserviert. Bei Stornierung der
Reservierung vor Abgabe des Hundes werden folgende Kosten
geltend gemacht: Bis 21 Tage vor Aufenthaltsantritt sind 25%
der Betreuungskosten fällig, Bis 10 Tage vor
Aufenthaltsantritt sind 50% der Betreuungskosten fällig.
Danach wird der gesamte Preis in Rechnung gestellt
Eine
Rückerstattung der Betreuungskosten bei vorzeitiger Beendigung
der Unterbringung des Hundes ist in jedem Fall ausgeschlossen.
§
4.Öffnungszeiten
Montag - Freitag |
08.00-10.00 Uhr und 15.00-19.00 Uhr |
Samstag |
09.00-12.00 Uhr sowie nach Absprache |
Sonn- und Feiertage |
keine Annahme oder Abgabe von Hunden möglich |
§
5.Haftung
Die Hundetagesstätte "Glück auf 4 Pfoten" schließt jede Haftung
auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund
einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung
herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzungen durch
einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe
5.1
Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen
sowie über ein Ableben des Hundes wird seitens der Hundepension
nicht übernommen.
5.2 Durch den betreuten Hund
verursachte Personen- oder Sachschäden während des Aufenthaltes
in der Hundepension „Glück auf 4 Pfoten“ gehen zu Lasten des
Hundehalters,
5.3 Für mitgebrachte persönliche
Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
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